Umweltzonen
In verschiedenen bayerischen Städten sind Umweltzonen eingerichtet um die vom motorisierten Straßenverkehr ausgehenden ökologischen und gesundheitlichen Belastungen durch Luftschadstoffe, wie z. B. Feinstaub und Stickstoffdioxid, zu verringern. Sie sind an den entsprechenden Straßenschildern zu erkennen.
Umweltzonen sind Gebiete, die die Kommunen zunächst in ihrer eigenen Zuständigkeit bestimmen. Innerhalb dieser Gebiete werden "saubere“ Fahrzeuge mit "freier Fahrt“ belohnt, während Verkehrsbeschränkungen für Kraftfahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß ausgesprochen werden. Eingerichtet werden die Umweltzonen bisher im Rahmen der Luftreinhaltepläne als wirkungsvolle Maßnahme zur Verbesserung der Luftqualität.
Die Einrichtung einer Umweltzone wird bei der Erstellung bzw. Fortschreibung eines Luftreinhaltelans öffentlich bekannt gemacht (z.B. durch Auslegung und Internet) mit der Möglichkeit, Anregungen und Einwendungen einzubringen.
Grundlage der Gestaltung der Verkehrsbeschränkungen in Umweltzonen ist die Kennzeichnung von Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Bussen nach der Höhe der Abgasemissionen in Schadstoffgruppen gemäß der Kfz-Kennzeichnungsverordnung (35. BImSchV) vom 10.10.2006 (BGBl I S. 2218, ber. S. 2543). In welchem Umfang die mit Plaketten gekennzeichneten drei Fahrzeuggruppen in Umweltzonen fahren dürfen, bestimmen zunächst die betroffenen Kommunen selbst vor Ort. Im Anhang 3 der Verordnung sind Fahrzeuge genannt, die von Verkehrsverboten auch ohne Kennzeichnung ausgenommen sind (z.B. Kfz, mit denen bestimmte behinderte Personen fahren oder gefahren werden, Krankenwagen, mobile Maschinen). Zusätzlich kann die zuständige Straßenverkehrsbehörde den Verkehr mit nicht gekennzeichneten Fahrzeugen zu und von bestimmten Einrichtungen zulassen, soweit dies im öffentlichen Interesse liegt.
Der Deutsche Städtetag hat am 24.10.2007 eine Empfehlung zur Regelung von Ausnahmegenehmigungen gemäß § 1 Abs. 2 der Kennzeichnungsverordnung erarbeitet, die in Bayern im Rahmen der lokalen Luftreinhalteplanung im Wesentlichen umgesetzt wird. Grundsätzlich gilt "Nachrüstung vor Ausnahme". Die Kfz-Kennzeichnungsverordnung schafft für fast alle Fahrzeuge Benutzervorteile, wenn sie nachgerüstet werden. Wenn ein Fahrzeug nicht mehr nachrüstbar ist, sind kostenpflichtige Ausnahmen zur Vermeidung von unzumutbaren Härten im Einzelfall möglich.
Umweltzonen in Bayern
Derzeit existieren in Bayern Umweltzonen in den Städten München (seit Oktober 2008), Augsburg (seit Juli 2009) und Neu-Ulm (seit November 2009) und Regensburg (seit Januar 2018). Weitergehende Informationen wie z. B. Ausnahmeregelungen können dem Internetangebot der Regierungen von Oberbayern, Schwaben und der Oberpfalz sowie der Städte München, Augsburg, Neu-Ulm und Regensburg entnommen werden (siehe "Weiterführende Informationen").
Weiterführende Informationen
Umweltzonen in Bayern
- Regierung von Oberbayern
- Regierung von Schwaben
- Regierung der Oberpfalz
- Landeshauptstadt München
- Stadt Augsburg
- Stadt Neu-Ulm
- Stadt Regensburg