Kernkraftwerk Gundremmingen (KRB A)
Genehmigung des Beitritts der RWE Nuclear GmbH zu den für das
Kernkraftwerk Gundremmingen (KRB A) erteilten atomrechtlichen Genehmigungen
nach § 7 Absatz 1 des Atomgesetzes
- 7. Änderungsgenehmigung -
Mit Schreiben vom 31. Juli 2017 hat die RWE Nuclear GmbH einen Antrag auf Beitritt der RWE Nuclear GmbH zu den atomrechtlichen Genehmigungen des Kernkraftwerks Gundremmingen (KRB A) und auf Entlassung der RWE Power AG aus der atomrechtlichen Verantwortung mit Wirksamwerden der Abspaltung ihres Teilbetriebs Kernenergie auf die RWE Nuclear GmbH (Wechsel der Mitgenehmigungsinhaberschaft) gestellt.
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat am 08.12.2017 die Genehmigung des Beitritts der RWE Nuclear GmbH zu den für das Kernkraftwerk Gundremmingen (KRB A) erteilten atomrechtlichen Genehmigungen nach § 7 Absatz 1 des Atomgesetzes (7. ÄG) erteilt.
- KRBA - Öffentliche Bekanntmachung
- KRBA - 7. Änderungsgenehmigung (Bescheid)
- Antrag der RWE Nuclear GmbH nach § 7 (3) AtG auf Beitritt der RWE Nuclear GmbH zu den atomrechtlichen Genehmigungen und auf Entlassung der RWE Power AG aus der atomrechtlichen Verantwortung mit Wirksamwerden der Abspaltung ihres Teilbetriebs Kernenergie auf die RWE Nuclear GmbH (Wechsel der Mitgenehmigungsinhaberschaft) (PDF)