zum Inhalt

Zur Startseite des Internetangebots
Beginn der Metanavigation
  • Barrierefreiheitserklärung des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz
  • Sehhilfen und Vorlesefunktion
  • Videos zur Bedienung des Webauftritts in Gebärdensprache
  • Die Inhalte und Handhabung des Internetangebots in leichter Sprache
  • Externer Link zum Instagram-Auftritt des Ministeriums
  • Externer Link zum Facebook-Auftritt des Ministeriums
  • Externer Link zum Youtube-Kanal des Ministeriums
  • Externer Link zum Linkedin-Auftritt des Ministeriums
  • Ministerium
    • Staatsminister Glauber
    • Amtschef
    • Ministerialdirektor
    • Wir über uns
    • Organisation des Ministeriums
    • Anfahrt - so erreichen Sie uns
    • Karriere im Ministerium
    • Behörden
    • Auszeichnungen
    • EU und Internationales
    • EMAS und Klimaneutralität
  • Presse
    • Pressemitteilungen
    • Podcast
    • Pressestelle
    • Pressefotos
    • Newsletter
    • Publikationen
  • Themen
    • Abfallwirtschaft
    • Biotechnologie
    • Bodenschutz und Altlasten
    • Gentechnik
    • Gewerbeaufsicht
    • Klimaschutz
    • Lärmschutz
    • Lebensmittelsicherheit
    • Luftreinhaltung
    • Nachhaltigkeit
    • Naturschutz
    • Reaktorsicherheit
    • Ressourcenschutz
    • Strahlenschutz
    • Tiergesundheit und Tierschutz
    • Umwelt und Wirtschaft
    • Verbraucherschutz
    • Wasserwirtschaft
  • Aktionen
    • klima.bayern
    • BayernTourNatur
    • Welpenkampagne
    • Verbraucherbildung
    • Natur im Fokus
    • BNE  Bayern
    • Gartenschauen
    • Umwelt- und Klimapakt
    • Naturtalente
    • Wasserprofis
    • Bayern-Entdecker
    • Naturschutzpartner Landwirt
  • Service
    • Bayerisches Verbraucherportal
    • Abfallratgeber Bayern
    • Publikationen
    • Freizeittipps
    • Kommunen-Infoportal
    • Servicestelle
    • Unsere Apps
    • Kinder und Jugendliche
    • Umweltdaten
    • Förderung
    • Rechtsgrundlagen
    • Umweltnavigator Bayern
  • Startseite >> 
  • Themen >> 
  • Reaktorsicherheit >> 
Weitere Reaktorsicherheit-Themen
  • Überwachung und Gefahrenabwehr
    • Strahlenschutz beim Betrieb kerntechnischer Anlagen
    • Umgebungsüberwachung
    • Kernreaktorfernüberwachung
    • Umweltauswirkungen von Kernkraftwerken
    • Radioaktivitätsmonitoring
    • Risiko des Spaltstoffmissbrauchs
    • Nuklearspezifische Gefahrenabwehr
  • Genehmigung und Aufsicht
    • Atomrechtliches Genehmigungsverfahren
    • Betriebsaufsicht von Kernkraftwerken
  • Stilllegung und Abbau
    • Erläuterung zur Stilllegung
    • Abgebaute Kernanlagen in Bayern
    • In Stilllegung befindliche bzw. noch stillzulegende kerntechnische Anlagen in Bayern
  • Standorte und Daten
    • Übersichtskarte der Kernkraftwerke
    • Strahlenexposition in der Umgebung kerntechnischer Anlagen
    • Forschungsreaktor FRMII
  • Entsorgung
    • Brennelementzwischenlagerung
    • Endlagerung von schwach und mittel radioaktiven Abfällen
    • Endlagerung von hoch radioaktiven Abfällen
    • Kategorien von radioaktivem Abfall
  • Meldepflichtige Ereignisse
  • Amtliche Bekanntmachungen
  • UVP-(Vor-)Verfahren Ausland
    • Bohunice
    • Paks
    • Temelin
    • Temelin SMR
    • Mochovce
    • Dukovany
    • Krsko
  • Rechtsgrundlagen
  • Daten und Messwerte zur Reaktorsicherheit
  • Strahlenexposition

Radioaktive Abfälle

Kategorien von radioaktivem Abfall

Die Einteilung der radioaktiven Abfälle erfolgt nach zwei unterschiedlichen Gesichtspunkten:

1. Nach der von den Abfällen noch ausgehenden Wärmeerzeugung:

  • Wärmeentwickelnde Abfälle: Wärme entwickelnde Abfälle sind Brennelemente und spezielle Abfälle aus der Wiederaufbereitung
  • Abfall mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung: Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung sind Betriebsabfälle aus Forschung, Medizin und Industrie sowie aus Kernkraftwerken außer Brennelementen und mittel- und schwachradioaktive Abfällen aus der Wiederaufbereitung

2. Nach Stärke der Strahlung aus Gründen der Handhabung:

  • schwachradioaktive Abfälle (LAW)
  • mittelradioaktive Abfälle (MAW)
  • hochradioaktive Abfälle (HAW)

Wobei in der Regel hochradioaktiver Abfall dem Wärme entwickelnden Abfall, mittel- und schwachradioaktiver Abfall dem Abfall mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung zugeordnet werden kann. Die Kategorisierung LAW, MAW und HAW wird zumeist noch in der Abfallbehandlung und Zwischenlagerung verwendet und wurde früher fast ausschließlich benutzt. Die Zuordnung nach der Wärmeerzeugung ist bei der Auswahl der geologischen Endlagerformation entscheidend und wird deshalb heute in Deutschland zur Kategorisierung der Abfälle benutzt.

Kontrolle des Verbleibs radioaktiver Abfälle aus kerntechnischen Anlagen

Soweit die beim Betrieb anfallenden radioaktiven Reststoffe nicht verwertet werden können, müssen sie als radioaktive Abfälle vom Genehmigungsinhaber einer geordneten Beseitigung zugeführt werden. Dazu gehört auch die endlagergerechte Vorbehandlung und Konditionierung (§ 3 AtEV) dieser Abfälle. Der Abfallverursacher hat dafür zu sorgen, dass Art, Behandlungszustand und Verbleib der Rohabfälle sowie der vorbehandelten und konditionierten Abfälle jederzeit feststellbar sind.

Behandlung der Abfälle

  • Der Aufsichtsbehörde ist vom Anlagenbetreiber ein Konzept über Vermeidung bzw. Verminderung radioaktiver Abfälle vorzulegen.
  • Radioaktive Abfälle sind in der Anlage möglichst getrennt zu sammeln. Zur Konditionierung sind nur Verfahren zugelassen, die eine ordnungsgemäße und sichere Endlagerung garantieren.
  • Vorbehandlung und Konditionierung sollten soweit wie möglich innerhalb der kerntechnischen Anlage erfolgen.

Abfallflusskontrolle

  • Art, Anfall, Behandlung, Zwischenlagerung und Transport radioaktiver Abfälle bis zur Abgabe an ein Bundesendlager müssen lückenlos dokumentiert werden.
  • Der Abfallverursacher muss auch Angaben über die in den Folgejahren voraussichtlich entstehenden Rohabfälle, Zwischenprodukte und konditionierten Abfälle machen.
  • Transporte radioaktiver Abfälle sind der zuständigen Länderaufsichtsbehörde mindestens fünf Arbeitstage im Voraus schriftlich zu melden.

Kontrolle des Verbleibs radioaktiver Abfälle aus Medizin, Forschung und Technik

Auch für die schwach- und mittelradioaktiven Abfälle aus Medizin, Forschung und Technik muss die Beseitigung sichergestellt sein. Die Abfälle müssen an die von den Ländern eingerichteten Landessammelstellen abgeliefert werden. Sie führen dann die zwischengelagerten Abfälle an ein Endlager des Bundes ab, sobald dieses zur Verfügung steht. Für die Endlagerung ist allein der Bund zuständig.

Die Bayerische Landessammelstelle

  • Die Landessammelstelle in Mitterteich, Landkreis Tirschenreuth, ist die Annahmestelle für schwach- und mittelradioaktive Abfälle aus Medizin, Forschung und Industrie, mit bis weit ins 21. Jahrhundert reichender Lagerkapazität

Von Mitterteich werden die Abfälle zu verschiedenen Konditionierungsanlagen in Deutschland transportiert. Konditionieren bedeutet, die radioaktiven Abfälle in eine endlagerungsfähige Form zu überführen. Nach der Konditionierung werden alle Abfälle wieder nach Mitterteich in die Landessammelstelle zurückgebracht.

Weiterführende Informationen

  • GRB - Sammelstelle Bayern für radioaktive Stoffe GmbH

Weitere Angebote

Social Media

Besuchen Sie uns auf unseren Social Media Kanälen


Newsletter

  • Pressenewsletter
  • BayernTourNatur
  • Kommunalnewsletter

Für Kommunen

  • Kommunen-Infoportal

English Version

  • Bavarian State Ministry of the Environment and Consumer Protection

Für Kids und Teens

  • Angebote für Kinder und Jugendliche

Themenportale

  • Abfallratgeber Bayern
  • BayernTourNatur
  • Blühpakt Bayern
  • BNE  Bayern
  • Gewerbeaufsicht Bayern
  • Hochwasserinfo
  • klima.bayern
  • Nachhaltigkeit Bayern
  • Naturerlebnis
  • Naturgefahren
  • Natur.Vielfalt.Bayern
  • Stadt.Klima.Natur
  • Umwelt- und Klimapakt
  • Verbraucherbildung
  • Verbraucherportal Bayern
  • Welpenkampagne

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz | Barrierefreiheitserklärung | Barrieren melden | Kontakt | Datenschutz | Impressum | Sitemap