Radioaktive Abfälle
Kategorien von radioaktivem Abfall
Die Einteilung der radioaktiven Abfälle erfolgt nach zwei unterschiedlichen Gesichtspunkten:1. Nach der von den Abfällen noch ausgehenden Wärmeerzeugung:
- Wärmeentwickelnde Abfälle: Wärme entwickelnde Abfälle sind Brennelemente und spezielle Abfälle aus der Wiederaufbereitung
- Abfall mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung: Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung sind Betriebsabfälle aus Forschung, Medizin und Industrie sowie aus Kernkraftwerken außer Brennelementen und mittel- und schwachradioaktive Abfällen aus der Wiederaufbereitung
2. Nach Stärke der Strahlung aus Gründen der Handhabung:
- schwachradioaktive Abfälle (LAW)
- mittelradioaktive Abfälle (MAW)
- hochradioaktive Abfälle (HAW)
Wobei in der Regel hochradioaktiver Abfall dem Wärme entwickelnden Abfall, mittel- und schwachradioaktiver Abfall dem Abfall mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung zugeordnet werden kann. Die Kategorisierung LAW, MAW und HAW wird zumeist noch in der Abfallbehandlung und Zwischenlagerung verwendet und wurde früher fast ausschließlich benutzt. Die Zuordnung nach der Wärmeerzeugung ist bei der Auswahl der geologischen Endlagerformation entscheidend und wird deshalb heute in Deutschland zur Kategorisierung der Abfälle benutzt.
Kontrolle des Verbleibs radioaktiver Abfälle aus kerntechnischen Anlagen
Soweit die beim Betrieb anfallenden radioaktiven Reststoffe nicht verwertet werden können, müssen sie als radioaktive Abfälle vom Genehmigungsinhaber einer geordneten Beseitigung zugeführt werden. Dazu gehört auch die endlagergerechte Vorbehandlung und Konditionierung (§ 3 AtEV) dieser Abfälle. Der Abfallverursacher hat dafür zu sorgen, dass Art, Behandlungszustand und Verbleib der Rohabfälle sowie der vorbehandelten und konditionierten Abfälle jederzeit feststellbar sind.
Behandlung der Abfälle
- Der Aufsichtsbehörde ist vom Anlagenbetreiber ein Konzept über Vermeidung bzw. Verminderung radioaktiver Abfälle vorzulegen.
- Radioaktive Abfälle sind in der Anlage möglichst getrennt zu sammeln. Zur Konditionierung sind nur Verfahren zugelassen, die eine ordnungsgemäße und sichere Endlagerung garantieren.
- Vorbehandlung und Konditionierung sollten soweit wie möglich innerhalb der kerntechnischen Anlage erfolgen.
Abfallflusskontrolle
- Art, Anfall, Behandlung, Zwischenlagerung und Transport radioaktiver Abfälle bis zur Abgabe an ein Bundesendlager müssen lückenlos dokumentiert werden.
- Der Abfallverursacher muss auch Angaben über die in den Folgejahren voraussichtlich entstehenden Rohabfälle, Zwischenprodukte und konditionierten Abfälle machen.
- Transporte radioaktiver Abfälle sind der zuständigen Länderaufsichtsbehörde mindestens fünf Arbeitstage im Voraus schriftlich zu melden.
Kontrolle des Verbleibs radioaktiver Abfälle aus Medizin, Forschung und Technik
Auch für die schwach- und mittelradioaktiven Abfälle aus Medizin, Forschung und Technik muss die Beseitigung sichergestellt sein. Die Abfälle müssen an die von den Ländern eingerichteten Landessammelstellen abgeliefert werden. Sie führen dann die zwischengelagerten Abfälle an ein Endlager des Bundes ab, sobald dieses zur Verfügung steht. Für die Endlagerung ist allein der Bund zuständig.
Die Bayerische Landessammelstelle
- Die Landessammelstelle in Mitterteich, Landkreis Tirschenreuth, ist die Annahmestelle für schwach- und mittelradioaktive Abfälle aus Medizin, Forschung und Industrie, mit bis weit ins 21. Jahrhundert reichender Lagerkapazität
Von Mitterteich werden die Abfälle zu verschiedenen Konditionierungsanlagen in Deutschland transportiert. Konditionieren bedeutet, die radioaktiven Abfälle in eine endlagerungsfähige Form zu überführen. Nach der Konditionierung werden alle Abfälle wieder nach Mitterteich in die Landessammelstelle zurückgebracht.

