Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung betreffend die Errichtung einer neuen Kernkraftanlage am Standort Dukovany in der Tschechischen Republik
In der Tschechischen Republik werden am Standort Dukovany derzeit vier Kernreaktoren zur Stromerzeugung betrieben. Der Standort befindet sich rund 200 km von der bayerischen Grenze entfernt. Die tschechische Republik hat mitgeteilt, dass sie an diesem Standort eine weitere Kernkraftanlage zur Stromerzeugung errichten möchte. Dazu führte die Tschechische Republik im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung zu diesem geplanten Neubauvorhaben in Dukovany eine grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung durch.
Bayern hat sich dafür entschieden, am diesem grenzüberschreitenden Verfahren teilzunehmen, um die bayerischen Interessen zu wahren und der Bayerischen Öffentlichkeit die Möglichkeit zu verschaffen, ihre Bedenken und Einwendungen in das Verfahren einzubringen.
Das Ministerium für Umwelt der Tschechischen Republik hat dem StMUV für die öffentliche Auslegung folgende Dokumente in deutscher Sprache übermittelt:
Öffentliche Erörterungsveranstaltung anlässlich des Verfahrens zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) betreffend die Errichtung einer neuen Kernkraftanlage am Standort Dukovany in der Tschechischen Republik
Die tschechische Regierung (Umweltministerium) hatte angeboten, in Deutschland eine öffentliche Erörterungsveranstaltung zu diesem Projekt durchzuführen, die eine freiwillige Zusatzleistung der tschechischen Regierung für die bayerische/deutsche Öffentlichkeit darstellte. Bayern hat dieses Angebot angenommen. Der Termin fand am 13. Juni 2018 im Gasteig München statt.
Verbindliche befürwortende Stellungnahme
Dem bayerischen Staatministerium für Umwelt und Verbraucherschutz wurde die verbindliche befürwortende Stellungnahme zur UVP am 14.10.2019 zugestellt. Die verbindliche UVP-Stellungnahme ist keine Baugenehmigung, sondern eine professionelle Grundlage für die Umsetzung und den Betrieb des Vorhabens. Die verbindliche Stellungnahme der UVP bestätigt, dass das Vorhaben zu Beginn der Ausarbeitung akzeptabel ist, und den Investor berechtigt, die Projektvorbereitung fortzusetzen. Erst bei der weiteren Vorbereitung des Vorhabens und im Rahmen der Genehmigungsverfahren wird über die etwaige Umsetzung des Vorhabens entschieden.
- Pressmitteilung des tschechischen Umweltministeriums (PDF)
- Verbindliche befürwortende Stellungnahme (PDF)
- Protokoll der öffentlichen Erörterung (PDF)
Vorbereitendes Genehmigungsverfahren
Von 2021 bis 2023 wurde in der Tschechischen Republik ein für den Neubau der geplanten Kernkraftanlage Dukovany vorbereitendes Planfeststellungsverfahren nach tschechischen Baurecht durchgeführt. Dabei ging es um die Genehmigung von lokalen Infrastrukturmaßnahmen wie Neubau von Zufahrtsstraßen, Wasserbauwerken und Anbindungen ans Stromnetz. In diesem Verfahren waren die im UVP-Verfahren eingebrachten Stellungnahmen, soweit für dieses Verfahren einschlägig, zu berücksichtigen. Im Rahmen dieses Planfeststellungsverfahrens fand eine weitere Öffentlichkeitsbeteiligung statt, wobei es sich nicht erneut um ein grenzüberschreitendes Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren gemäß Espoo-Konvention und UVP-Richtlinie handelte. Da sich auch an diesem Verfahren Bürger aus dem Ausland beteiligen, hatte das StMUV die von tschechischer Seite übermittelten Unterlagen auf seiner Webseite eingestellt. Das Verfahren wurde im Oktober 2023 mit Planfeststellungsbescheid abgeschlossen. Die Details ergeben sich aus folgendem Dokument (PDF, EN, nicht barrierefrei): "Information der Tschechischen Regierung in Englisch über den Abschluss des vorbereitenden Planfeststellungsverfahrens zum Neubau eines Kernkraftwerkes in Dukovany".