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Öffentliche Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung am Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung betreffend der Laufzeitverlängerung des Kernkraftwerks Krško in der Republik Slowenien

Das seit 1983 im Betrieb befindliche Kernkraftwerk (KKW) Krško ist das einzige in Slowenien betriebene KKW. Obwohl die Hälfte seines mit einer Leistung von ca. 700 MW erzeugten Stroms an Kroatien geht, stellt das KKW ca. 38 % der slowenischen Stromversorgung sicher. Der Standort befindet sich rund 250 km von der bayerischen Grenze entfernt.

Da die Betriebsgenehmigung des KKW Krško im Jahr 2023 auslief, hat Slowenien ein Verfahren zur Betriebsverlängerung durchgeführt und dabei die Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 4 des UN/ECE Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo Konvention) in das Verfahren für die Verlängerung der Laufzeit des KKW Krško einbezogen.

Als das Slowenien nächstliegende Bundesland hat der Freistaat Bayern federführend im April/Mai 2022 eine Öffentlichkeitsbeteiligung organisiert, um die eigenen Interessen zu wahren und der bayerischen und deutschen Öffentlichkeit die Möglichkeit zu verschaffen, ihre Bedenken und Einwendungen in das Verfahren einzubringen.

Der Freistaat Bayern hat ferner, unterstützt von der Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS), eine eigene Stellungnahme zur Laufzeitverlängerung des KKW Krško abgegeben. Diese Stellungnahme wurde in einem Konsultationsgespräch am 29.06.2022 mit der slowenischen Seite eingehend erörtert. Die Ergebnisse dieser Konsultation sind im Abschlussdokument vom 13.01.2023 berücksichtigt und dargestellt. Diese inzwischen rechtskräftige Entscheidung ermöglicht den Weiterbetrieb des KKW Krško um weitere 20 Jahre.

Download

  • Umweltschutzrechtliche Zustimmung im UVP-Verfahren zur Laufzeitverlängerung des Kernkraftwerks Krško (PDF)

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