Besondere Meldungen über bayerische kerntechnische Anlagen und Transporte
Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Gundremmingen (KRB II), Block B: „Anforderung eines Notstromdiesels durch das Reaktorschutzsystem“
Datum des Ereignisses:
09.04.2013
Meldung des Betreibers:
Mit Meldung vom 11.04.2013 hat die Betreiberin des KRB II, Block B, dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit folgendes Ereignis gem. § 6 Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung angezeigt:
Betriebszustand vor dem Ereignis:
Revision/BE-WechselBeschreibung:
Während des Brennelementwechsels in Block B war am 09.04.2013 eine planmäßige Umschaltung der Einspeisung der Notstromschiene 22 BV von der Eigenbedarfsschiene 20 BD auf die Reservenetzschiene 00 BN durchzuführen. Aufgrund eines Fehlsignals am Schlüsselschalter ""Automatische Anforderung Reservenetz gesperrt"" 22 GY20 H214 wurde das betriebliche Reservenetz nicht zugeschaltet. Aufgrund der daraus resultierenden Spannungslosigkeit auf der Notstromschiene 22 BV wurde das Dieselaggregat 22 GY20 auslegungsgemäß durch das Reaktorschutzsystem gestartet und die Notstromschiene 22 BV versorgt.Die anderen beiden Notstromschienen (2 x 100%) standen uneingeschränkt zur Verfügung.
Auswirkungen:
Auswirkungen auf die Anlage: Keine.Auswirkungen auf Personen und Umgebung: Keine.
Maßnahmen, Behebung:
Der Schlüsselschalter 22 GY20 H214 wurde durch ein Reservebauteil aus dem Lager ersetzt. Anschließend wurde ein erfolgreicher Funktionstest durchgeführt.Eine stichprobenweise Überprüfung vergleichbarer Schlüsselschalter in Block B und Block C ergab keine Befunde.
Einstufung durch den Betreiber:
Meldekategorie ""N"" (= Normal) Internationale Bewertungsskala INES = 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)
Aufsichtsbehörde:
Das Ereignis hatte keine unzulässigen Auswirkungen auf den Anlagenbetrieb und die Umgebung. Eine Gefährdung der Bevölkerung bestand nicht.