Besondere Meldungen über bayerische kerntechnische Anlagen und Transporte
Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Gundremmingen (KRB II), Block C: „Funktionsstörung des 10-kV-Leistungsschalters einer nuklearen Zwischenkühlwasserpumpe“
Datum des Ereignisses:
05.08.2012
Meldung des Betreibers:
Mit Meldung vom 06.08.2012 hat die Betreiberin des KRB II, Block C, dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit folgendes Ereignis gem. § 6 Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung angezeigt:
Betriebszustand vor dem Ereignis:
RevisionBeschreibung:
Bei der automatischen Anforderung der drei Not- und Nachkühlketten in der Fahrweise betriebliches KOKA-Kühlen (Kondensationskammer-Kühlen) während des Anlagenstillstandes am 05.08.2012 startete eine von drei Zwischenkühlwasserpumpen nicht.Auswirkungen:
Auf Personen und Umgebung:keine
Auf die Anlage:
Durch den Nichtstart der nuklearen Zwischenkühlwasserpumpe war die nukleare Nachkühlkette 2 nicht verfügbar. Die beiden nuklearen Nachkühlketten der Red. 1 und Red. 3 standen uneingeschränkt zur Verfügung.
Maßnahmen, Behebung:
Der betroffene 10-kV-Leistungsschalter vom Typ 3AC-10N/630-565/10EU wurde untersucht, instandgesetzt und die ordnungsgemäße Funktion nachgewiesen. Die nukleare Nachkühlkette 2 war nach erfolgreichem Funktionsprobelauf um 12:52 Uhr wieder verfügbar. Vergleichbare Anlagenteile wurden ohne Befund untersucht.Einstufung durch den Betreiber:
Meldekategorie ""N"" (= Normal) Internationale Bewertungsskala INES = 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)
Aufsichtsbehörde:
Das Ereignis hatte keine unzulässigen Auswirkungen auf den Anlagenbetrieb und die Umgebung. Eine Gefährdung der Bevölkerung bestand nicht.