Besondere Meldungen über bayerische kerntechnische Anlagen und Transporte
Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Grafenrheinfeld (KKG): ""Bruch von Niederhaltefedern an Brennelementen mit Stahl-Führungsrohren ""
Datum des Ereignisses:
26.04.2012
Meldung des Betreibers:
Mit Meldung vom 03.05.2012 hat die Betreiberin des KKG dem
Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit folgendes Ereignis gem. § 6 Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung angezeigt:
Betriebszustand vor dem Ereignis:
Abgeschaltet zur RevisionBeschreibung:
Aufgrund der Erkenntnisse über gebrochene Niederhaltefedern in einer anderen Anlage wurden im KKG Brennelemente mit Stahlführungsrohren im Bereich der Niederhaltefedern überprüft. Dabei wurden ebenfalls Brennelemente mit gebrochenen Niederhaltefedern festgestellt. Anhand des Bruchbildes können frei bewegliche Bruchstücke an den inspizierten BE ausgeschlossen werden. Die bisher vorgefundenen Brüche können 2 von 5 Federdrahtchargen zugeordnet werden. Die drei anderen Federdrahtchargen zeigten bei den Inspektionen keine Auffälligkeiten. Die Kernbeladung für den Folgekern erfolgt bei den Brennelementen mit Stahlführungsrohren ausschließlich mit Niederhaltefedern dieser Chargen.Auswirkungen:
Auf Personen, Umgebung und Gesamtanlage keine. Die Niederhaltefedern haben die Aufgabe, die Brennelemente im Reaktorkern gegen ein unzulässiges Abheben im Normalbetrieb und bei anomalen Betriebszuständen zu sichern. Die Niederhaltekraft ist die resultierende Kraft aus Eigengewichtskraft des BE, den Auftriebskräften durch die Strömung des Primärkühlmittels und der Federkraft der Niederhaltefeder. Außerdem werden Längenänderungen durch Temperaturänderung ausgeglichen. Der abdeckende Lastfall ist der Lastabwurf auf Eigenbedarf, da es in diesem Fall zu einer kurzfristigen Erhöhung der Drehzahl der Hauptkühlmittelpumpen und damit zu einer Erhöhung der Auftriebskräfte durch erhöhte Strömung des Primärkühlmittels kommt. Es gab keine unzulässigen Auswirkungen.Maßnahmen, Behebung:
Die zum Wiedereinsatz im 31. Betriebszyklus vorgesehenen Brennelemente mit Niederhaltefedern aus befundbehafteten Federdrahtchargen wurden repariert (Tausch von Federn aus befundbehafteten Federdrahtchargen gegen Federn aus nicht befundbehafteten Federdrahtchargen). Die restlichen Brennelemente mit Niederhaltefedern aus befundbehafteten Federdrahtchargen sollen im Nachgang zur Revision gegen neue Niederhaltefedern ausgetauscht werden.Einstufung durch den Betreiber:
Meldekategorie ""N"" (= Normal) Internationale Bewertungsskala INES = 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)
Aufsichtsbehörde:
Das Ereignis hatte keine unzulässigen Auswirkungen auf den Anlagenbetrieb und die Umgebung. Eine Gefährdung der Bevölkerung bestand nicht.