Besondere Meldungen über bayerische kerntechnische Anlagen und Transporte
Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Gundremmingen (KRB II), Block C: „Brennelementdefekte“
Datum des Ereignisses:
28.09.2011
Meldung des Betreibers:
Mit Meldung vom 29.09.2011 hat die Betreiberin des KRB II, Block C, dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit folgendes Ereignis gem. § 6 Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung angezeigt:
Betriebszustand vor dem Ereignis:
StillstandsbetriebBeschreibung:
Im Rahmen der Betriebsüberwachung des Reaktorkerns haben die radiochemischen Messungen einen Hinweis auf Brennstabdefekte ergeben. Die Anlage wurde am 18.09.2011 zum 25. BE-Wechsel abgefahren und der Gesamtkern einer Sipping-Prüfung unterzogen. Es wurden die BE KG3 1846, 1856, 5184 und 5185 aus zwei verschiedenen Fertigungschargen als defekt erkannt. Aufgrund der Anzahl von vier betroffenen BE liegt ein Hinweis auf eine systematische Ursache vor.Auswirkungen:
Auf die Anlage: Keine Radiologische Auswirkungen: Die gemessenen Werte lagen innerhalb und außerhalb der Anlage weit unterhalb der zulässigen Werte.Maßnahmen, Behebung:
Vorsorglicher Austausch aller BE der betroffenen Fertigungschargen.Einstufung durch den Betreiber:
Meldekategorie ""N"" (= Normal) Internationale Bewertungsskala INES = 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)
Aufsichtsbehörde:
Das Ereignis hatte keine unzulässigen Auswirkungen auf den Anlagenbetrieb und die Umgebung. Eine Gefährdung der Bevölkerung bestand nicht.