Besondere Meldungen über bayerische kerntechnische Anlagen und Transporte
if (!$link) echo "Wegen technischer Probleme ist zur Zeit keine Anzeige möglich
"; ?>Unterrichtung über ein Meldepflichtiges Ereignis im KKW Gundremmingen (KRB II), Block B und C; "Detektion von Büroschadsoftware an mehreren Rechnern"
Datum des Ereignisses:
24.4.2016
Meldung des Betreibers:
Mit Meldung vom 25.04.2016 hat die Betreiberin des KRB II, Block B und C, dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz folgendes Ereignis gem. § 6 Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung angezeigt:
Betriebszustand vor dem Ereignis:
nicht relevantBeschreibung:
Ein im Büronetz eingesetzter Schadsoftwareschutz erkannte eine Schadsoftware auf einem USB-Stick. Mit diesem zuvor auf Schadsoftwarefreiheit geprüften USB-Stick wurden Daten vom Service-PC der Lademaschine Block B ausgelesen. Bei der anschließend durchgeführten Analyse wurde die gleiche Büro-Schadsoftware auf dem Service-PC der Lademaschine gefunden. Im Zuge der daraufhin durchgeführten Sonderprüfungen wurde an allen weiteren Rechnern der SEWD-IT-Schutzbedarfsklassen "Hoch" und "Sehr Hoch" keine Schadsoftware gefunden. Lediglich an einigen nicht Sicherheitstechnisch wichtigen PCs wurde Schadsoftware gefunden.Auswirkungen:
Auf Personen und Umgebung: keineAuf die Anlage: keine
Auf die betroffenen Personal-Computer keine, da diese weder vernetzt sind noch einen Internetzugang besitzen. Die gefundene Schadsoftware kann zudem keine Veränderungen an technischen Steuerungen bewirken.
Maßnahmen, Behebung:
- Austausch der Festplatte des Service-Personal-Computers der Lademaschine- Sicherstellung der betroffenen Personal-Computer
- forensische Analyse der Schadsoftware
- Ermittlung möglicher Infektionspfade
Einstufung durch den Betreiber:
Meldekategorie N (= Normal) Internationale Bewertungsskala INES = 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)
Aufsichtsbehörde:
Das Ereignis hatte keine unzulässigen Auswirkungen auf den Anlagenbetrieb und die Umgebung. Eine Gefährdung der Bevölkerung bestand nicht.