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Förderungen Klimaschutz und -anpassung in Kommunen

Der Freistaat Bayern unterstützt bayerische Kommunen sowie Partner der Bayerischen Staatsregierung in der Bayerischen Klima-Allianz bei der Durchführung von Vorhaben zum Klimaschutz (Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen) und/oder zur Klimaanpassung.

Eine überarbeitete Förderrichtlinie ist derzeit in Vorbereitung.

Zielsetzung

Die Förderung soll zur Klimaneutralität Bayerns und zum Erhalt unserer Heimat auch für künftige Generationen beitragen.

Gegenstand

Gefördert werden

  • die Einführung, Erweiterung und Weiterführung eines Energiemanagements in öffentlichen Gebäuden,
  • die Erstellung, Erweiterung und Aktualisierung von Konzepten zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung,
  • die Teilnahme an Qualitätsmanagementverfahren mit Klimaschutzbezug,
  • die Einrichtung einer Koordinierungsstelle zum Klimaschutz (Klimaschutzlotse),
  • die Erstellung von Mobilitätskonzepten zur Darstellung klimaverträglicher Mobilitätsangebote,
  • weitere Konzepte mit Klimabezug, die die Minderung von Treibhausgasemissionen zum Ziel haben,
  • die Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtung, Lichtsignalanlagen, Innen- und Hallenbeleuchtung in öffentlichen Gebäuden,
  • weitere Umsetzungsvorhaben zur systematischen Verringerung von Treibhausgasemissionen und zur Klimaanpassung.

Antragsberechtigte

Zuwendungen können bayerische Kommunen, deren Zusammenschlüsse sowie Kommunalunternehmen in Bayern erhalten, Mitglieder der Bayerischen Klima-Allianz können für ausgewählte Vorhaben Zuwendungen beantragen.

Bewilligungsbehörden

Bewilligungsbehörde ist die Regierung von Oberbayern für Zuwendungsempfänger mit Sitz in Oberbayern und der Oberpfalz, die Regierung von Schwaben für Schwaben und Niederbayern sowie die Regierung von Unterfranken für Unter-, Mittel- und Oberfranken.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt projektbezogen (Projektförderung) und im Wege der Anteilfinanzierung mit folgenden Fördersätzen:

  • bis zu 50 % (für Kommunen und deren Zusammenschlüsse, falls eine Kombinierbarkeit mit der Kommunalrichtlinie des Bundes möglich ist)
  • bis zu 70 % (für Kommunen und deren Zusammenschlüsse)
  • bis zu 90 % (für Kommunen und deren Zusammenschlüsse in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf)

Aktueller Hinweis

Derzeit werden keine neuen Anträge auf Förderung aus der KommKlimaFöR angenommen. Bereits eingereichte Anträge werden jedoch weiterbearbeitet.

Weiterführende Informationen

Links

  • European Energie Award
  • Förderrichtlinien Kommunaler Klimaschutz –KommKlimaFöR 2023 vom 2. Dezember 2022 (für Anträge ab 01.01.2023)
  • Übersicht KommKlimaFöR 2023 (PDF)
  • Förderrichtlinien Kommunaler Klimaschutz (KommKlimaFöR) mit Antragsformular vom 5. Dezember 2019 (für Anträge bis 31.12.2022)
  • Energie-Atlas-Bayern

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