Meldepflichtige Ereignisse
Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Grafenrheinfeld (KKG): "Ausfall eines von zwei Ringen der Brandmeldeanlage MF07 für das Reaktorgebäude"
Datum des Ereignisses
10.12.2025
Beschreibung
Mit Meldung vom 16.12.2025 hat die Betreiberin des KKG dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz folgendes Ereignis gem. § 6 Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung angezeigt:
Betriebszustand vor dem Ereignis:
Restbetrieb
Beschreibung:
Am 09.12.2025 kam es um 15:40 Uhr zum Ansprechen der Meldung "MF07-U204/XG99 Ersatzbrandmeldeanlage MF07 GESTÖRT BHB", zeitgleich zum Ansprechen der Meldung "BMA 7041 Element fehlt KKG, ZA, Ebene 08 +21,50m".
Nach einer telefonischen Abstimmung mit dem Anlagenerrichter wurde der Ring, in dem der Handfeuermelder integriert ist, am 10.12.2025 um 16:02 Uhr neu gestartet (Initialisierung). Der Neustart gelang nicht und damit blieb dieser Ring bis zur Behebung durch den Anlagenerrichter vor Ort am 11.12.2025 um 4:45 Uhr unverfügbar.
Auswirkungen:
Ausfall eines von zwei Ringen der Brandmeldeanlage MF07 für das Reaktorgebäude.
Maßnahmen, Behebung:
Unverzüglich wurden die Arbeiten im Reaktorgebäude eingestellt.
Zusätzlich wurde das Schichtpersonal darauf hingewiesen, dass Meldungen aus dem Eigenbedarf in Verbindung mit Komponenten im Reaktorgebäude als potentielle Brandursache zu bewerten sind.
Als Brandursache kommen, wenn keine Arbeiten im Reaktorgebäude stattfinden, nur noch Fehler an unter Spannung stehenden Kabeln und Komponenten in Frage."
Meldekategorie
| Meldekategorie N (= Normal) |
Bewertung
| Das Ereignis hatte keine Auswirkungen auf Personen, die Umgebung und die Anlage. |
