Meldepflichtige Ereignisse
Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Grafenrheinfeld (KKG): Abschaltung einer Beckenkühlpumpe während einer Wiederkehrenden Prüfung
Datum des Ereignisses
16.11.2012
Beschreibung
Mit Meldung vom 21.11.2012 hat die Betreiberin des KKG dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit folgendes Ereignis gem. § 6 Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung angezeigt:Betriebszustand vor dem Ereignis:
Leistungsbetrieb (Volllast)Beschreibung:
Die Beckenkühlpumpe TH18 D001 wurde während der Durchführung der WKP 3-T10.31BBF/1 aufgrund eines Wicklungsschlusses am Antriebsmotor automatisch abgeschaltet. Die Abschaltung erfolgte über die Unterspannungserkennung des Wiederzuschaltprogrammes WU als Folge der durch den störungsbedingten Stromverlauf geöffneten Kuppelschalter FJ02 und FN05.Auswirkungen:
Auf Personen, Umgebung und Gesamtanlage keine.In Folge des Wicklungsschlusses öffneten der Kuppelschalter FJ02 und FN05 mit nachfolgendem Start des Notspeisenotstromdiesels GY50 zur Spannungsversorgung der Schiene FN. Die Beckenkühlung war durch die Beckenkühlpumpen TH48 D001 und TG12 D002 sowie über die Nachkühlpumpen TH10 D001 und TH40 D001 weiterhin sichergestellt.
Maßnahmen, Behebung:
Nach der kurzfristigen Normalisierung der Spannungsversorgung der Schiene FN wurde der Antriebsmotor der Beckenkühlpumpe gegen einen Ersatzmotor getauscht und die Pumpe im Anschluss wieder in Betrieb genommen.Meldekategorie
Meldekategorie N (= Normal) Internationale Bewertungsskala INES = 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)
Bewertung
Das Ereignis hatte keine unzulässigen Auswirkungen auf den Anlagenbetrieb und die Umgebung. Eine Gefährdung der Bevölkerung bestand nicht.