Besondere Meldungen über bayerische kerntechnische Anlagen und Transporte
Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Grafenrheinfeld (KKG): ""Nicht spezifikationsgerechter Einsatz von Feinsicherungen""
Datum des Ereignisses:
03.05.2012
Meldung des Betreibers:
Mit Meldung vom 07.05.2012 hat die Betreiberin des KKG dem
Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit folgendes Ereignis gem. § 6 Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung angezeigt.
Betriebszustand vor dem Ereignis:
Abgeschaltet zur RevisionBeschreibung:
Aufgrund von Meldepflichtigen Ereignissen in anderen Anlagen „Nicht spezifikationsgemäßer Einsatz von Feinsicherungen“ und der daraufhin erstellten WLN 2012/01 wurde im KKG eine Übertragbarkeitsprüfung durchgeführt.Dabei wurden auf mehreren Baugruppen nicht spezifikationsgerechte Feinsicherungen vorgefunden.
Auswirkungen:
Auf Personen, Umgebung und Gesamtanlage keine.Alle Sicherheitsfunktionen standen uneingeschränkt zur Verfügung.
Maßnahmen, Behebung:
Es wurde eine vollständige Überprüfung der Baugruppen des Reaktorschutzsystems, des Begrenzungssystems und der Störfallinstrumentierung durchgeführt. Nicht spezifikationsgerechte Feinsicherungen wurden dabei gegen spezifikationsgerechte ausgetauscht.Einstufung durch den Betreiber:
Meldekategorie ""N"" (= Normal)
Internationale Bewertungsskala INES = 0 (keine oder sehr geringe
sicherheitstechnische Bedeutung)
Aufsichtsbehörde:
Das Ereignis hatte keine unzulässigen Auswirkungen auf den Anlagenbetrieb und die Umgebung. Eine Gefährdung der Bevölkerung bestand nicht.