Besondere Meldungen über bayerische kerntechnische Anlagen und Transporte
Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Isar 1 (KKI 1): „Bodenkontamination durch austretendes kontaminiertes Schmutzwasser aus Bodenablauf A04.13“
Datum des Ereignisses:
05.07.2023
Meldung des Betreibers:
Mit Meldung vom 10.07.2023 hat die Betreiberin des KKI 1 dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz folgendes Ereignis gem. § 6 Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung angezeigt:
Betriebszustand vor dem Ereignis:
Rückbau
Beschreibung:
Aufgrund der Fehlstellung der Deionatarmatur UD84S213 im Reaktorgebäuderaum A06.09 kam es in diesem Raum zu einem Wasseranfall von ca. 1m3  aus dem Deionatsystem. Das Leckwasser lief in den raumbezogenen Bodenablauf und über offene Rohrdurchführungen in die Bodenabläufe der darunterliegenden Räume A05.14 und A05.15.
Über die Bodenabläufe aus A06.09, A05.14 und A05.15 lief das Wasser durch das zugehörige Fallrohr in Richtung A04.13, von wo es dann normalerweise über das quasi waagerechte Ablaufsystem dieser Ebene zum nächsten Fallrohr und dann weiter in das Sumpfsystem abgeleitet wird.
Durch eine nicht ausreichende Freigängigkeit des quasi waagerechten Ablaufsystems dieser Ebene kam es zum Rückstauf des ablaufenden Wassers. 
Auswirkungen:
Bodenkontamination im Raum A04.13 durch Wasseraustritt mit kontaminierten Schmutzpartikeln. Dieser Raum ist ein Verkehrsweg (Gang) im Zugangsbereich von Abwasseraufbereitungsanlagen. An den vorgenommenen Wischtests wurde eine Dosisleistung von 25 µSv/h gemessen. Als flächenspezifische Aktivität wurde ein Wert von 2.500 Bq/cm2 ermittelt. 
Maßnahmen, Behebung:
- Schließen der Deionatarmatur
- Reinigung des betroffenen Raumbereichs und anschließende
  Kontrolle der Kontaminationsfreiheit
- Reinigung der betroffenen Bodenlaufleitungen
Einstufung durch den Betreiber:
Meldekategorie N (= Normal)
Internationale Bewertungsskala INES = 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)
Aufsichtsbehörde:
Das Ereignis hatte keine unzulässigen Auswirkungen auf den Anlagenbetrieb und die Umgebung.