Besondere Meldungen über bayerische kerntechnische Anlagen und Transporte
Unterrichtung über ein Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Gundremmingen (KRB II), Block C; ME 05/2018 „Leckage im Zwischenkühler 30 TF10 B101“
Datum des Ereignisses:
26.09.2018
Meldung des Betreibers:
Mit Meldung vom 28.09.2018 hat der Betreiber des KRB II dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz folgendes Ereignis gemäß § 6 der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung angezeigt:
Betriebszustand vor dem Ereignis:
LeistungsbetriebBeschreibung:
Die Auswertung der automatischen Nachspeisungen von Deionat im inaktiven Zwischenkühlsystem 30 TF10 ergab im September kürzere Nachspeisezyklen.Bei einer Druckprüfung zur Ursachenklärung im Rahmen der Instandhaltung wurde am 26.09.2018 festgestellt, dass 2 der insgesamt 1933 Wärmetauscherrohre undicht waren.
Auswirkungen:
Auf Personen und Umgebung: keineAuf die Anlage: keine
Auf die Nachkühlkette: keine. Die Funktion des nuklearen Zwischenkühlsystems 30 TF10 und damit die Verfügbarkeit der Nachkühlkette 30 TH/TF/VE10 war stets gegeben.
Maßnahmen, Behebung:
Reparatur des WärmetauschersEinstufung durch den Betreiber:
Meldekategorie ""N"" (= Normal)
Internationale Bewertungsskala INES = 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)
Aufsichtsbehörde:
Das Ereignis hatte keine unzulässigen Auswirkungen auf den Anlagenbetrieb und die Umgebung.