Klimaschutzprogramm -
Darstellung der Maßnahmen
Weniger Flugreisen von Staatsregierung und Staatsbediensteten
Umsetzungsfortschritt
Aktionsfeld:
4 - Smarte und nachhaltige Mobilität
Maßnahmentyp:
Maßnahme zur Minderung von Treibhausgasemissionen
Zentraler Inhalt der Maßnahme:
Flugreisen sind die klimaschädlichste Art der Fortbewegung. Daher vermeiden die Staatsregierung und ihre Bediensteten Flugreisen grundsätzlich. Wo dies nicht möglich ist, werden die entstandenen CO2-Emissionen durch Zertifikate ausgeglichen.
Beschreibung:
- Bereits im Vorfeld von Dienstreisen sollen Dienstreisende und ihre Vorgesetzten ressortverantwortlich dahingehend sensibilisiert werden, Dienstreisen auch weiterhin auf das unvermeidbare Maß zu verringern, Flugreisen zu vermeiden sowie bevorzugt auf andere, umweltverträglichere Verkehrsmittel auszuweichen.
- Die Landesagentur für Energie und Klimaschutz (LENK) nimmt für alle unvermeidbaren dienstlichen Flüge seit dem Jahr 2020 zentral für die Ressorts die Auswahl und Beschaffung der entsprechenden Zertifikate vor, mit denen die entstehenden CO2-Emissionen ausgeglichen werden können.
Schlagworte zur Maßnahmenbeschreibung:
Emissionsminderung; Staatsverwaltung; Transport und Mobilität
Federführendes Ressort:
StMFH
Mitbetroffene/s Ressort/s:
StMI; StMB; StMJ; StMUK; StMWK; StMFH; StMWi; StMUV; StMELF; StMAS; StMGP; StMD
Umsetzungsindikatoren:
- Gesamtkosten für Kompensationszahlungen
- Anzahl der Flugreisen
Wirkungsindikatoren:
- Menge an ausgeglichenen THG-Emissionen in CO2-Eqv. pro Jahr
E-Mail für Rückfragen:
Klimaschutz@stmuv.bayern.de
Umsetzungszeitraum: dauerhafte Maßnahme
Umsetzungsbeginn:
Voraussichtliches Umsetzungsende:
Angaben zum Stand der Umsetzung: Umsetzung läuft.
