Klimaschutzprogramm -
Darstellung der Maßnahmen
Wärmerückgewinnung aus dem Rauchgas von thermischen Abfallverwertungsanlagen
Umsetzungsfortschritt
Aktionsfeld:
1 - Erneuerbare Energien und Stromversorgung
Maßnahmentyp:
Maßnahme zur Minderung von Treibhausgasemissionen
Zentraler Inhalt der Maßnahme:
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Beschreibung:
- In Bayern werden 14 Anlagen zur thermischen Restabfallbehandlung betrieben. Bei den Anlagen besteht Potenzial zur Nutzung der im Rauchgas enthaltenen Energie. Durch den Einsatz von Wärmetauschern und Wärmepumpen kann zusätzliche Wärme nutzbar gemacht und in die Fernwärmenetze eingespeist werden.
- Das Absolutpotenzial liegt theoretisch im Bereich von 300.000 t CO2eq jährlich (Maximalwert bei Umsetzung in allen Anlagen und bei Ansatz eines Wärme-Vermeidungsfaktors - 11 - von 263 g/CO2-eq/kWh, vgl. Studie "CO2-Minderungspfade der thermischen Abfallbehandlung in Bayern", bifa-Text Nr. 75). Eine vollständige Umsetzung dürfte nach der genannten Studie nicht bei allen Anlagen möglich sein, auch aus technischen Gründen.
- Für die Umsetzung ist je nach Ausgestaltung (Anfallstelle für Kondensat) die Änderung einer Bundesverordnung (Abwasserverordnung, Anhang 33) erforderlich. Das StMUV wird sich im Zuge der Änderung der Bundesverordnung für eine notwendige Anpassung einsetzen und parallel dazu prüfen, ob bei bestimmten Anlagen- bzw. Prozesskonstellationen (insbes. Entstehung des Kondensats nach der Rauchgasreinigung) bereits jetzt eine Einleitung zulässig wäre.
Schlagworte zur Maßnahmenbeschreibung:
Federführendes Ressort:
StMUV
Mitbetroffene/s Ressort/s:
StK; StMI; StMB; StMJ; StMUK; StMWK; StMFH; StMWi; StMUV; StMELF; StMAS; StMGP; StMD
Umsetzungsindikatoren:
Wirkungsindikatoren:
E-Mail für Rückfragen:
Klimaschutz@stmuv.bayern.de
Umsetzungszeitraum: dauerhafte Maßnahme
Umsetzungsbeginn:
Voraussichtliches Umsetzungsende:
Angaben zum Stand der Umsetzung: Sofern technisch und wirtschaftlich sinnvoll, erfolgen Umsetzungen an den Anlagen durch die Anlagenbetreiber im Rahmen von ohnehin erforderlichen Modernisierungsmaßnahmen. Die Maßnahmen sind von den Betreibern mit den Anforderungen des Fernwärmenetzes oder ggf. anderer Wärmeabnehmer abzustimmen. Anreize zu einer beschleunigten Umsetzung werden geprüft.
