Klimaschutzprogramm -
Darstellung der Maßnahmen
Initiative "öffentliche Ladeinfrastruktur auf staatlichen Liegenschaften" zum beschleunigten Ausbau der E-Ladeinfrastruktur durch Bereitstellung landeseigener Flächen
Umsetzungsfortschritt
Aktionsfeld:
4 - Smarte und nachhaltige Mobilität
Maßnahmentyp:
Maßnahme zur Minderung von Treibhausgasemissionen
Zentraler Inhalt der Maßnahme:
Mit der Initiative sollen geeignete Liegenschaften durch alle grundbesitzbewirtschaftenden Behörden in Bayern identifiziert und der Privatwirtschaft zum Aufbau von öffentlich zugänglichen Lade punkten angeboten werden.
Beschreibung:
Für den beschleunigten Ausbau bedarf es neben klassischen Förderprogrammen insbe sondere Flächen, auf denen die Ladeinfrastruktur errichtet werden kann. Mit der Initiative sollen geeignete Liegenschaften durch alle grundbesitzbewirtschaftenden Behörden in Bayern identifiziert und der Privatwirtschaft zum Aufbau von öffentlich zugänglichen Lade punkten angeboten werden.
Schlagworte zur Maßnahmenbeschreibung:
Federführendes Ressort:
StMWI
Mitbetroffene/s Ressort/s:
StMB
Umsetzungsindikatoren:
Wirkungsindikatoren:
Unter der Annahme, dass pro freigegebener Liegenschaft durchschnittlich eine AC-Ladesäule mit zwei Ladepunkten entsteht, wird eine CO2-Einsparung zwischen 800 und 1.000 t CO2e pro Jahr unterstellt (Schätzung auf Basis vorliegender Nutzungsberichte der geförderten öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur in Bayern).
E-Mail für Rückfragen:
Klimaschutz@stmuv.bayern.de
Umsetzungszeitraum: dauerhafte Maßnahme
Umsetzungsbeginn: 2026
Voraussichtliches Umsetzungsende:
Angaben zum Stand der Umsetzung: Das Projekt wird federführend vom StMWi sowie StMB koordiniert, operativ unterstützt durch die Immobilien Freistaat Bayern (IMBY) und die Kompetenzstelle Elektromobilität Bayern (KEB) bei der Bayern Innovativ GmbH. ➢ Planmäßig wurden alle betroffenen bayerischen Behörden über die ministeriellen Prozesse eingebunden. Insgesamt sind rund 100 Liegenschaften identifiziert und benannt, davon 80 bereits zur Bewerbung freigegeben. ➢ In Abstimmung IMBY/KEB wurde ein geeigneter "Gestattungsvertrag zur Errichtung und zum Betrieb einer Ladevorrichtung" auf den staatlichen Flächen erarbeitet, der den Behör den als Vorlage dient. ➢ Momentan liegt der Fokus auf einer Klarstellung § 49 Abs. 1 Musterbauordnung durch BMV und BMWSB, um mögliche ordnungsrechtliche Konsequenzen für die Behörden aufgrund unterschreitender Stellplatzvorgaben zu vermeiden (siehe Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 der Bundesregierung). Nach Klärung können Bewerbungen auf die Liegenschaften zum Aufbau von Ladepunkten abgegeben werden. 2026 sollten die Bewerbungen abgeschlossen werden können.
