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Öffentliche Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV)

Öffentlichkeitsbeteiligung am grenzüberschreitenden Vorverfahren (Scoping) im Rahmen des Umweltverträglichkeitsverfahrens betreffend die Errichtung einer neuen SMR-Kernkraftanlage am Standort Tušimice in der Tschechischen Republik

Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) hat die Bundesländer über die Notifizierung aus Tschechien über den geplanten Bau und Betrieb eines neuen Kernkraftwerks mit einem kleinen modularen Reaktor (Small Modular Reactor, SMR) am Standort Tušimice in der Tschechischen Republik informiert.

Das Vorhaben besteht konkret im Bau und Betrieb eines neuen Kernkraftwerks mit einem SMR, bestehend aus einem bis sechs Reaktoren der Kategorie SMR-Blöcke, einschließlich aller zugehörigen Bauobjekte und Betriebsgruppen (technologischen Anlagen) für die Erzeugung und Abgabe von Strom (einschließlich Leitung) und Wärme sowie für die Gewährleistung des sicheren Betriebs der Kernanlage. Die elektrische Nettoleistung der neuen SMR-Kernkraftquelle wird bis zu 1500 MWe betragen. Das Vorhaben befindet sich auf dem Gelände des bestehenden Kohlekraftwerks Tušimice, das für die Strom- und Wärmeerzeugung genutzt wird.


Das Ministerium für Umwelt der Tschechischen Republik hat dem StMUV für die öffentliche Auslegung folgende Dokumente in deutscher Sprache übermittelt:

  • Scopingdokument - Neue Kernkraftanlage SMR Tušimice (PDF)
  • Anhang 1 - Lage des Vorhabens(PDF)
  • Anhang 2 - Natura-2000-Bewertung (PDF)
  • Stellungnahme der Naturschutzbehörde (PDF)

Hinweis: Die Dokumente liegen nicht in einer barrierenfreien Version vor

Bürgerinnen und Bürger sowie Organisationen haben die Möglichkeit, dem Ministerium für Umwelt der Tschechischen Republik bis zum 14.07.2025 Einwendungen und Stellungsnahmen auch in deutscher Sprache

per E-Mail an: smr_tusimice@mzp.gov.cz
oder postalisch an:
Ministerstvo životního prostředí (Ministry of the Environment)
Vršovická 1442/65
100 10 Praha 10
Czech Republic

zu übermitteln.
Die eingestellten Unterlagen bleiben auch nach Ablauf der Einwendungsfrist auf der Webseite des StMUV verfügbar.


Gemeinsame Stellungnahme des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft, des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz sowie des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz:

Die Umweltministerien der Freistaaten Sachsen und Bayern und des Landes Niedersachsen beteiligen sich am grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsverfahren für das geplante Kernkraftwerk Tušimice und haben eine gemeinsame Stellungnahme im Rahmen des Scoping-Verfahrens an das Ministerium für Umwelt der Tschechischen Republik gesendet:

  • Gemeinsame Stellungnahme der Freistaaten Sachsen und Bayern und des Landes Niedersachsen zum Scoping SMR Tušimice

Mitteilung über den Abschluss des Feststellungsverfahrens für das Vorhaben "Neue SMR-Kernkraftanlage am Standort Tušimice"

Mit Schreiben vom 22. Dezember 2025 (eingegangen am 13. Januar 2026) hat das Umweltministerium der Tschechischen Republik über den Abschluss des Feststellungsverfahrens für das Vorhaben "Neue SMR-Kernkraftanlage am Standort Tušimice" informiert. Damit ist die Scoping-Phase abgeschlossen. Im Abschluss des Feststellungsverfahrens werden nach den Stellungnahmen zum Vorhaben die Anforderungen festgelegt, die der Antragsteller des Vorhabens bei der Erstellung der Umweltverträglichkeitsprüfungsdokumentation zu berücksichtigen hat, einschließlich derjenigen, die sich aus den polnischen, deutschen, österreichischen und slowakischen Stellungnahmen ergeben. Details sind ausfolgenden Dokumenten zu entnehmen:

  • Schreiben des tschechischen Umweltministeriums vom 22.12.2025
  • Abschluss des Feststellungsverfahrens

Hinweis: Die Dokumente liegen nicht in einer barrierenfreien Version vor

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