Öffentliche Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV)
Öffentlichkeitsbeteiligung am grenzüberschreitenden Vorverfahren (Scoping) im Rahmen des Umweltverträglichkeitsverfahrens betreffend die Errichtung einer neuen SMR-Kernkraftanlage am Standort Tušimice in der Tschechischen Republik
Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) hat die Bundesländer über die Notifizierung aus Tschechien über den geplanten Bau und Betrieb eines neuen Kernkraftwerks mit einem kleinen modularen Reaktor (Small Modular Reactor, SMR) am Standort Tušimice in der Tschechischen Republik informiert.
Das Vorhaben besteht konkret im Bau und Betrieb eines neuen Kernkraftwerks mit einem SMR, bestehend aus einem bis sechs Reaktoren der Kategorie SMR-Blöcke, einschließlich aller zugehörigen Bauobjekte und Betriebsgruppen (technologischen Anlagen) für die Erzeugung und Abgabe von Strom (einschließlich Leitung) und Wärme sowie für die Gewährleistung des sicheren Betriebs der Kernanlage. Die elektrische Nettoleistung der neuen SMR-Kernkraftquelle wird bis zu 1500 MWe betragen. Das Vorhaben befindet sich auf dem Gelände des bestehenden Kohlekraftwerks Tušimice, das für die Strom- und Wärmeerzeugung genutzt wird.
Das Ministerium für Umwelt der Tschechischen Republik hat dem StMUV für die öffentliche Auslegung folgende Dokumente in deutscher Sprache übermittelt:
- Scopingdokument - Neue Kernkraftanlage SMR Tušimice (PDF)
- Anhang 1 - Lage des Vorhabens(PDF)
- Anhang 2 - Natura-2000-Bewertung (PDF)
- Stellungnahme der Naturschutzbehörde (PDF)
Hinweis: Die Dokumente liegen nicht in einer barrierenfreien Version vor)
Bürgerinnen und Bürger sowie Organisationen haben die Möglichkeit, dem Ministerium für Umwelt der Tschechischen Republik bis zum 14.07.2025 Einwendungen und Stellungsnahmen auch in deutscher Sprache
per E-Mail an: smr_tusimice@mzp.gov.cz
oder postalisch an:
Ministerstvo životního prostředí (Ministry of the Environment)
Vršovická 1442/65
100 10 Praha 10
Czech Republic
zu übermitteln.
Die eingestellten Unterlagen bleiben auch nach Ablauf der Einwendungsfrist auf der Webseite des StMUV verfügbar.