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Im Rahmen der Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinien (LNPR) werden insbesondere Maßnahmen der Pflege, Wiederherstellung und Neuschaffung ökologisch wertvoller Lebensräume gefördert. Die Maßnahmen dienen insbesondere dem Aufbau des europäischen Schutzsystems Natura 2000 und des bayerischen Biotopverbunds BayernNetzNatur sowie der Umsetzung der Bayerischen Biodiversitätsstrategie.
Zuwendungen werden als Anteilfinanzierung im Weg der Projektförderung zu den förderfähigen Kosten der Einzelmaßnahmen gewährt. Die Zuwendungen können je nach Maßnahme bis zu einem Förderhöchstsatz von 70 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten betragen. Bei Maßnahmen mit besonders hoher naturschutzfachlicher Bedeutung, wie
können in begründeten Einzelfallen höhere Zuwendungen gewährt werden, sofern eine ausreichende Beteiligung des Maßnahmeträgers sichergestellt ist.
Nach der LNPR werden ca. 4.000 Maßnahmen pro Jahr gefördert. Im Jahr 2021 wurden über die LNPR rund 42 Millionen Euro bewilligt und ausgezahlt.
Die Anträge für das laufende Jahr werden bei den Kreisverwaltungsbehörden (untere Naturschutzbehörden) eingereicht.
Bewilligungsbehörden sind die zuständigen Regierungen (höhere Naturschutzbehörden).
Im Rahmen der LNPR werden insbesondere gestaltende und erhaltende Maßnahmen für geschützte, im Bestand gefährdete Arten und ihre Lebensräume gefördert, insbesondere