DIE NEUE ENDLAGERSUCHE
Die Schaffung eines Endlagers für hochradioaktive Abfälle ist eine wichtige Aufgabe der Bundesrepublik Deutschland in den kommenden Jahrzehnten. Basis hierfür ist das Standortauswahlgesetz (StandAG) vom Sommer 2013. Mit der Zustimmung zum StandAG haben sich Bund und Länder zu einer unvoreingenommenen und transparenten Endlagersuche auf der Grundlage wissenschaftsbasierter Kriterien bekannt.
Gekennzeichnet ist der Neubeginn der Endlagersuche durch eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit am Verfahren. Ein Nationales Begleitgremium (NBG) begleitet insbesondere die Beteiligungsprozesse des Auswahlverfahrens unabhängig und gemeinwohlorientiert.
DIE VORBEREITUNG DES STANDORTAUSWAHLVERFAHRENS
Zur Vorbereitung des Standortauswahlverfahrens hatte die Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ (Endlagerkommission) von Mai 2014 bis Ende Juni 2016 zunächst Grundsatzfragen für die Entsorgung hochradioaktiver Abfälle geklärt. Die Kommission bestand aus 32 Mitgliedern aus Wissenschaft, von Umweltverbänden, Religionsgemeinschaften, Wirtschaft und Gewerkschaft, Gesellschaft und Politik sowie zwei Vorsitzenden. In einem Sondervotum (Stellungnahme Bayerns zu Endlagerkonzepten) zum Abschlussbericht der Endlagerkommission im Jahr 2016 hat sich Bayern nochmals deutlich gegen die Berücksichtigung von Endlagerkonzepten gestellt, bei denen der langzeitsichere Einschluss der radioaktiven Abfälle vorwiegend auf (geo)technischen Barrieren beruhen soll (d.h. die Sicherheit wird allein durch den Behälter bzw. das Verfüllungsmaterial gewährleitestet). Derartige Konzepte können nicht die nötige Sicherheit über einen Zeitraum von 1 Million Jahre gewährleisten. Aus bayerischer Sicht und aus bisheriger Expertensicht (z.B. des Arbeitskreises Auswahlverfahren Endlagerstandorte sog. AkEnd) führt lediglich das Endlagerkonzept des sogenannten „einschlusswirksamen Gebirgsbereichs“ (ewG) – hier wird die Sicherheit im Wesentlichen durch die vorhandene Gesteinsformation gewährleistet – zu einem sicheren Endlager.
Die Empfehlungen der Endlagerkommission waren Grundlage für die Novellierung des StandAG Ende 2016/Anfang 2017. Mit der Novellierung wurde jedoch gegen den Willen Bayerns eine Regelung nur für das Wirtsgestein Kristallin eingeführt, die es ermöglicht, auch auf ein Endlagerkonzept, welches im Wesentlichen auf (geo)technischen Barrieren beruht, auszuweichen. Diese fachlich nicht nachvollziehbare Sonderregelung für das Wirtsgestein Kristallin wurde von Bayern und Sachsen scharf kritisiert, da sie den Suchprozess unnötig verlängert, verteuert, verkompliziert und vor allem unnötig lange auch diejenigen Standortoptionen verfolgt, die zu keinem Endlager der gesetzlich festgelegten Sicherheit führen können.
Da auch der Verordnungsentwurf des Bundes über die sicherheitstechnischen Anforderungen an die Entsorgung hochradioaktiver Abfälle (Umsetzung von §§ 26 und 27 StandAG) diesen Sachverhalt nochmals verfestigt, hat sich Bayern im Jahr 2019 als einziges Bundesland im Rahmen der Länderanhörung erneut gegen die Sonderregelung gestellt.
- Überblick
- Die neue Endlagersuche
- Ablauf des Standortauswahlverfahrens
- Schritt 1 der Phase I (2017 - 2020)
- Schritt 2 der Phase I (2020 – heute)
- Zeitbedarf der Endlagersuche
- Weiterführender Frage-/Antwortkatalog
Weiterführende Informationen
Gesetzliche Grundlagen
- Standortauswahlgesetz (StandAG)
- Endlagersicherheitsanforderungsverordnung (EndlSiAnfV)
- Endlagersicherheitsuntersuchungsverordnung (EndlSiUntV)
Links zu aktuellen Veranstaltungen
Weitere Internetseiten
- Nationales Begleitgremium (NBG)
- Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
- Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) - Endlagerung
- Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE)
- Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe
- Rat der Jungen Generation bei der Atommüll-Endlager-Suche (RdjG)
