SCHRITT 1 DER PHASE I (2017 bis 2020)
Derzeit erfolgt die Phase I des Auswahlverfahrens, in der nach der Ermittlung von Teilgebieten durch die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) die Standortregionen für die übertägige Erkundung festgelegt werden. Die Länder haben der BGE die hierfür benötigten geowissenschaftlichen Daten zur Verfügung gestellt, soweit diese bei den Staatlichen Geologischen Diensten und Bergbehörden vorliegen. Die Bewertung und fachliche Interpretation dieser Daten ebenso wie die Erstellung des am 28.09.2020 vorgelegten Zwischenbericht Teilgebiete obliegt der BGE. Mit dem veröffentlichten Zwischenbericht wurden sogenannte Teilgebiete ausgewiesen, in denen auf Grundlage der vorliegenden geologischen Daten und verfügbaren Daten zu den Ausschlusskriterien, den Mindestanforderungen und den geowissenschaftlichen Abwägungskriterien Tonstein-, Steinsalz- oder Kristallingesteinsformationen in Tiefen ab 300 Metern nachgewiesen oder vermutet werden. Damit sind in diesem ersten Schritt der Phase I nur die für eine Endlagerung offensichtlich ungeeigneten Gebiete ausgeschieden. Der Zwischenbericht enthält keine rechtsverbindlichen Festlegungen, sondern stellt den derzeitigen Arbeitsstand der BGE dar.
Rund die Hälfte der Fläche Deutschlands und etwa zwei Drittel der Fläche Bayerns (in 76 Landkreisen und Kreisfreien Städten) sind von der BGE als Gebiete mit in Frage kommenden Gesteinsvorkommen identifiziert (hier eine interaktive Karte der BGE mit allen Teilgebieten). Insgesamt wurden damit 90 Teilgebiete in Deutschland ausgewiesen, wovon zwei gänzlich in Bayern liegen und fünf jeweils anteilig. Dabei sind alle drei Wirtsgesteine vertreten. Mit Veröffentlichung des Zwischenberichts Teilgebiete wurde Schritt 1 der Phase I des Suchverfahrens abgeschlossen.
FACHKONFERENZ TEILGEBIETE
Im Anschluss an die Veröffentlichung des Zwischenberichts Teilgebiete wurde im Jahr 2021 die Fachkonferenz Teilgebiete gemäß StandAG einberufen. Die Fachkonferenz Teilgebiete stellte das erste formelle Beteiligungsformat im Endlagersuchverfahren dar. Hierbei konnten Bürgerinnen und Bürger, Vertreterinnen und Vertreter der betroffenen Gebietskörperschaften, Vertreterinnen und Vertreter gesellschaftlicher Organisationen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler den Zwischenbericht Teilgebiete der BGE erörtern und Stellungnahmen abgeben.
Weitergehende Informationen hierzu können auf der Internetseite des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) abgerufen werden.
Mit Übergabe des "Abschlussberichts Fachkonferenz Teilgebiete" an die BGE am 07.09.2021 endete die Fachkonferenz Teilgebiete.
Endlagersuche - Informationen im Überblick
- Überblick
- Die neue Endlagersuche
- Ablauf des Standortauswahlverfahrens
- Schritt 1 der Phase I (2017 - 2020)
- Schritt 2 der Phase I (2020 – heute)
- Zeitbedarf der Endlagersuche
- Weiterführender Frage-/Antwortkatalog
Weiterführende Informationen
Gesetzliche Grundlagen
- Standortauswahlgesetz (StandAG)
- Endlagersicherheitsanforderungsverordnung (EndlSiAnfV)
- Endlagersicherheitsuntersuchungsverordnung (EndlSiUntV)
Links zu aktuellen Veranstaltungen
Weitere Internetseiten
- Nationales Begleitgremium (NBG)
- Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
- Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) - Endlagerung
- Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE)
- Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe
- Rat der Jungen Generation bei der Atommüll-Endlager-Suche (RdjG)
