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Förderung wasserwirtschaftlicher Vorhaben

Der Staat fördert wasserwirtschaftliche Maßnahmen und trägt damit entscheidend dazu bei, gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen im ganzen Land zu verwirklichen und unzumutbar hohe Kostenbelastungen der Kommunen und ihrer Bürger zu vermeiden. Die Förderung erfolgt nach den Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2025).

Nichtstaatlicher Wasserbau

Es werden wasserwirtschaftliche Vorhaben von öffentlichem Interesse gefördert, die ohne Zuwendungen nicht oder nicht im notwendigen Umfang durchgeführt werden könnten. Der Freistaat Bayern unterstützt die Ausbau- und Unterhaltungspflichtigen an Gewässern dritter Ordnung bei der Durchführung von Bauvorhaben zur Erstellung des Hochwasserschutzes sowie die konzeptionellen Vorarbeiten im Zusammenhang mit diesen Maßnahmen. Um die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen, wird ein Beitrag bei der Renaturierung und naturnaher Unterhaltung der Gewässer geleistet. Als Basis dafür wird die Erstellung von Gewässerentwicklungs- und Umsetzungskonzepten gefördert. Zuständig für die Abwicklung der staatlichen Förderung sind die Wasserwirtschaftsämter.

Sturzfluten

Die bayernweiten Ereignisse aus dem Jahr 2016 haben gezeigt, dass die gemeinsame Betrachtung von Hochwasser aus Gewässern und dem wild abfließenden Wasser in vielen Fällen unerlässlich ist. Aus diesem Grund fördert der Freistaat Bayern die Erstellung von integralen Konzepten zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement, die den Kommunen Möglichkeiten zur Vorsorge, Vermeidung und Nachsorge aufzeigen. Zuständig für die Abwicklung der staatlichen Förderung sind die Wasserwirtschaftsämter.

Bewässerung

Aufgrund des Klimawandels sowie wachsender Anforderungen an die Landwirtschaft ist künftig in verschiedenen Regionen Bayerns mit erhöhtem Bewässerungsbedarf landwirtschaftlicher Kulturen zu rechnen. Die Erstellung von überbetrieblichen Konzepten zur Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen mit dem Ziel der Sicherung einer wasserwirtschaftlich nachhaltigen und umweltverträglichen Bewirtschaftung der Ressource Wasser, wird vom Freistaat Bayern durch Zuwendungen unterstützt. Zuständig für die Abwicklung der staatlichen Förderung sind die Wasserwirtschaftsämter.

Abwasser- und Wasserversorgungsanlagen

Seit 1946 unterstützte Bayern die Kommunen beim Bau von Wasserversorgungsanlagen mit rund 3,5 Mrd. Euro und beim Bau von Abwasseranlagen mit rund 9,1 Mrd. Euro.
Nach den aktuellen Förderrichtlinien RZWas 2025 können Vorhaben der Sanierung kommunaler Trink- und Abwasseranlagen in Härtefällen gefördert werden. Zuwendungsempfänger sind Kommunen, deren Eigenbetriebe, kommunale Zusammenschlüsse und Kommunalunternehmen. Zuständig für die Abwicklung der staatlichen Förderung sind die Wasserwirtschaftsämter.

Weiterführende Informationen

RZWas 2025

  • Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2025) mit Anlagen

Antragsformulare:

  • Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach Muster 1a zu Art. 44 BayHO
    für kommunale Gebietskörperschaften

  • Anlage 1: Nebenbestimmungen für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (NBest-Was 2025)
  • Anlage 2: Ermittlung der Pro-Kopf-Belastung (PKB) (ausfüllbares Formular BayMBl 2025 Nr. 135)
  • Anlage 3: Baustandsbericht (ausfüllbares Formular BayMBl 2025 Nr. 135)
  • Anlage 4: Verwendungsnachweis (ausfüllbares Formular BayMBl 2025 Nr. 135)
  • Anlage 5: Verwendungsbestätigung (ausfüllbares Formular BayMBl 2025 Nr. 135)

Bau- und Fördermaßnahmen in der Wasserwirtschaft - Bau- und Hinweistafeln

  • Permanente Erläuterungstafel (PDF)
  • Bautafel EU-kofinanzierte Vorhaben (PDF)
  • Bautafel nationale Vorhaben (PDF)
  • Bautafel staatliche Vorhaben (PDF)

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