Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen in Bayern
Für die Genehmigung von Freisetzungen zu Forschungszwecken ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zuständig. Von 1993 bis Ende 2008 wurden für Betreiber in Bayern 135 Freisetzungen genehmigt. Seit Herbst 2009 finden in Bayern keine Freisetzungen mehr statt.Aktuelle Informationen zu kontrollierten Freilandversuchen (Freisetzungen) und zum Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen finden sich im Standortregister, das vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit betrieben wird.
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz setzt sich dafür ein, dass Forschungsvorhaben mit gentechnisch veränderten Pflanzen nur im Labor und Gewächshaus durchgeführt werden.
Gentechnik
Gentechnik in Bayern
Gentechnikanbaufreie Kommunen
Sicherheit und Überwachung
- Sicherheitskonzept für gentechnische Arbeiten in gentechnischen Anlagen
- Sicherheitsstufen für gentechnische Arbeiten in gentechnischen Anlagen
- Einstufung gentechnischer Arbeiten in Sicherheitsstufen
- Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit
- Sicherheitsmaßnahmen für gentechnische Arbeiten in gentechnischen Anlagen
- Sicherheitskonzept für Freisetzungen
- Standortregister
- Sicherheitskonzept für das Inverkehrbringen
- Schutzklausel
- Staatliche Überwachung
- Technische Überwachung
- Experimentelle Überwachung
Verwaltungsverfahren
- Verwaltungsverfahren bei gentechnischen Anlagen und gentechnischen Arbeiten
- Genehmigungsverfahren bei Freisetzungen von gentechnisch veränderten Organismen
- Genehmigungsverfahren für das Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen
- Zulassung gentechnisch veränderter Pflanzen für den Anbau
- Gentechnisch veränderte Maislinie MON 810
- Gentechnisch veränderte Kartoffel Amflora
- Gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel