
Gentechnisch veränderte Kartoffel Amflora
Die gentechnisch veränderte Stärkekartoffel Amflora wurde am 02.03.2010 mit Entscheidung der EU-Kommission für den EU-weiten Anbau unter besonderen Auflagen zugelassen. Die bei der Stärkeherstellung anfallenden Reststoffe ("Pülpe") dürfen als Futtermittel eingesetzt werden. Amflora ist die erste gentechnisch veränderte Pflanze, die seit der Zulassung der gentechnisch veränderten Maislinie MON 810 im Jahr 1998 in der Europäischen Union eine Genehmigung für den Anbau erhielt.
Bei der gentechnisch veränderten Kartoffel Amflora handelt es sich um einen nachwachsenden Rohstoff. Pflanzen speichern Zucker in Form von Stärke. Normalerweise setzt sich Kartoffelstärke aus zwei unterschiedlichen Komponenten zusammen, dem Amylopektin (ca. 80%) und der Amylose (ca. 20%). Aufgrund der unterschiedlichen Eigenschaften ist für viele technische Anwendungen (z.B. Papierherstellung) eine Trennung beider Stärkebestandteile erforderlich. Bei der gentechnisch veränderten Kartoffelsorte Amflora wurde das Gen, das für die Bildung von Amylose zuständig ist, ausgeschaltet, so dass sie nur noch Amylopektinstärke synthetisieren kann.
Landwirte, die in Deutschland gentechnisch veränderte Pflanzen kommerziell ausbringen wollen, müssen dies mindestens drei Monate vorher beim zuständigen Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit im Standortregister eintragen. Die gentechnisch veränderte Kartoffel Amflora wurde in Bayern nicht angebaut.
Der Vertragsanbau wurde 2012 von der BASF in der Europäischen Union eingestellt. Am 13.12.2013 wurde die Anbauzulassung von Amflora vom Gericht der Europäischen Union aufgrund von Verfahrensfehlern für nichtig erklärt.
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