Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit
Dieses Expertengremium prüft und bewertet sicherheitsrelevante Fragen, gibt hierzu Empfehlungen und berät die Bundesregierung und die Länder.
Die Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit setzt sich zusammen aus
12 Sachverständigen aus den Bereichen Mikrobiologie, Zellbiologie, Virologie, Genetik, Pflanzenzucht, Ökologie,Toxikologie, Hygiene und Sicherheitstechnik sowie
- 8 sachkundige Personen aus den Bereichen Gewerkschaft, Wirtschaft, Landwirtschaft, Arbeitsschutz, forschungsfördernde Organisationen, Umwelt- und Naturschutz und Verbraucherschutz
sowie deren Stellvertreter.
Die Mitglieder der Kommission sind unabhängig und nicht an Weisungen gebunden. Die Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit berichtet jährlich der Öffentlichkeit über ihre Arbeit. Diese Berichte werden im Bundesgesundheitsblatt veröffentlicht.
Gentechnik
Gentechnik in Bayern
Gentechnikanbaufreie Kommunen
Sicherheit und Überwachung
- Sicherheitskonzept für gentechnische Arbeiten in gentechnischen Anlagen
- Sicherheitsstufen für gentechnische Arbeiten in gentechnischen Anlagen
- Einstufung gentechnischer Arbeiten in Sicherheitsstufen
- Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit
- Sicherheitsmaßnahmen für gentechnische Arbeiten in gentechnischen Anlagen
- Sicherheitskonzept für Freisetzungen
- Standortregister
- Sicherheitskonzept für das Inverkehrbringen
- Schutzklausel
- Staatliche Überwachung
- Technische Überwachung
- Experimentelle Überwachung
Verwaltungsverfahren
- Verwaltungsverfahren bei gentechnischen Anlagen und gentechnischen Arbeiten
- Genehmigungsverfahren bei Freisetzungen von gentechnisch veränderten Organismen
- Genehmigungsverfahren für das Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen
- Zulassung gentechnisch veränderter Pflanzen für den Anbau
- Gentechnisch veränderte Maislinie MON 810
- Gentechnisch veränderte Kartoffel Amflora
- Gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel