
Genehmigungsverfahren bei Freisetzungen von gentechnisch veränderten Organismen
Wer gentechnisch veränderte Organismen freisetzen, d. h. gezielt in die Umwelt ausbringen will (Freilandversuche), braucht eine Genehmigung der zuständigen Bundesoberbehörde. Diese Aufgabe nimmt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit wahr.
An der Entscheidung über eine Freisetzung sind neben der Genehmigungsbehörde folgende weitere Stellen beteiligt:
- Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit
- Fachbehörden (Bundesamt für Naturschutz, Robert Koch-Institut, Bundesinstitut für Risikobewertung, Julius Kühn-Institut, ggf. Friedrich Loeffler-Institut)
- Zuständige Landesbehörde
- Öffentlichkeit
- EU-Mitgliedstaaten
Über eine Bekanntmachung im Bundesanzeiger und in der örtlichen Tagespresse wird die Öffentlichkeit über das geplante Freisetzungsvorhaben informiert. Der Antrag liegt anschließend einen Monat lang bei der zuständigen Gemeindeverwaltung zur Einsicht aus. Bis zu einem Monat nach Ende der Auslegungsfrist können dort schriftlich Einwände gegen das Vorhaben erhoben werden.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit trifft seine Entscheidung nach Beteiligung der Fachbehörden und unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit und der Landesbehörde sowie nach der Prüfung möglicher Einwände. Im Anschluss informiert das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit die Europäische Kommission und die EU-Mitgliedstaaten über die getroffene Entscheidung.
Weiterführende Informationen
- Sicherheitskonzept für Freisetzungen
- Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit
- Freisetzungen gentechnisch veränderter Organismen in Bayern
Links
- Aufgaben des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit bei Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen
- Genehmigungsverfahren von Freisetzungen
- Bundesamt für Naturschutz (BfN)
- Robert Koch-Institut (RKI)
- Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)
- Julius Kühn-Institut - Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen (JKI)
- Friedrich-Loeffler-Institut (FLI)
- Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit (ZKBS)
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Sicherheit und Überwachung
- Sicherheitskonzept für gentechnische Arbeiten in gentechnischen Anlagen
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- Verwaltungsverfahren bei gentechnischen Anlagen und gentechnischen Arbeiten
- Genehmigungsverfahren bei Freisetzungen von gentechnisch veränderten Organismen
- Genehmigungsverfahren für das Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen
- Zulassung gentechnisch veränderter Pflanzen für den Anbau
- Gentechnisch veränderte Maislinie MON 810
- Gentechnisch veränderte Kartoffel Amflora
- Gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel