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Regierung von Oberbayern - Quelle: Bergold, Rositha

Sicherheitsstufen für gentechnische Arbeiten in gentechnischen Anlagen

Gentechnische Arbeiten werden je nach ihrem Gefährdungspotenzial in vier Sicherheitsstufen eingeteilt. Die Einstufung erfolgt nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft.

Sicherheitsstufe 1

Gentechnische Arbeiten, bei denen von keinem Risiko für Gesundheit und Umwelt auszugehen ist.
Beispiel: Arbeiten mit Joghurtbakterien

Sicherheitsstufe 2

Gentechnische Arbeiten, bei denen von einem geringen Risiko für Gesundheit und Umwelt auszugehen ist.
Beispiel: Arbeiten mit Karies-Erregern, Masernviren

Sicherheitsstufe 3

Gentechnische Arbeiten, bei denen von einem mäßigen Risiko für Gesundheit und Umwelt auszugehen ist.
Beispiel: Arbeiten mit HIV (Erreger von AIDS), SARS-CoV-2 (Erreger von COVID-19)

Sicherheitsstufe 4

Gentechnische Arbeiten, bei denen von einem hohen Risiko oder dem begründeten Verdacht eines solchen Risikos für Gesundheit und Umwelt auszugehen ist.
Beispiel: Arbeiten mit Ebola- und Lassaviren (Erreger häufig tödlich verlaufender, tropischer Infektionserkrankungen)

Gentechnische Arbeiten der Sicherheitsstufe 4 werden in Bayern nicht durchgeführt.

Die abschließende Einstufung gentechnischer Arbeiten in Sicherheitsstufen erfolgt durch die zuständige Landesbehörde.

Weiterführende Informationen

  • Einstufung gentechnischer Arbeiten in Sicherheitsstufen
  • Verwaltungsverfahren bei gentechnischen Anlagen und gentechnischen Arbeiten

Links

  • Broschüre „Gentechnische Arbeiten in gentechnischen Anlagen“ des Bayerischen Landesamts
    für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (2. überarbeitete Auflage)
  • Gentechnische Arbeiten - Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

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