 
								Staatliche Überwachung
Für die Überwachung sind in Deutschland die Länder zuständig. In Bayern sind dies
- für die technische Überwachung
- die Regierung von Oberbayern
- die Regierung von Unterfranken
 
- für die experimentelle Überwachung
- das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
 

