Sicherheitskonzept für das Inverkehrbringen
Das Inverkehrbringen umfasst die kommerzielle Nutzung (Anbau, Handel, Vertrieb) von gentechnisch veränderten Organismen oder Produkten, die aus gentechnisch veränderten Organismen bestehen bzw. solche Organismen enthalten. Genehmigungsbehörde ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit in Zusammenarbeit mit der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit. Für die Überwachung sind die zuständigen Behörden der Länder verantwortlich.
Die Ermittlung des Gefährdungspotenzials erfolgt in einer Einzelfallprüfung. Neben einer Risikobewertung durch den Betreiber und die zuständigen Genehmigungsbehörden ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung zwingend vorgeschrieben.
Flächen, auf denen zugelassene gentechnisch veränderte Pflanzen kommerziell angebaut werden sollen, müssen mindestens 3 Monate vor der geplanten Aussaat im Standortregister eingetragen werden.
Die Genehmigungsbehörde hat bei verändertem Wissensstand die rechtliche Möglichkeit, bestimmte Schutzmaßnahmen bis hin zum Verbot zu erlassen (Schutzklausel nach Art. 23 der Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EG).
Die Einhaltung der festgelegten Sicherheitsbestimmungen wird von der zuständigen Landesbehörde kontrolliert (Regierung von Oberbayern bzw. Unterfranken).
Gentechnik
Gentechnik in Bayern
Gentechnikanbaufreie Kommunen
Sicherheit und Überwachung
- Sicherheitskonzept für gentechnische Arbeiten in gentechnischen Anlagen
- Sicherheitsstufen für gentechnische Arbeiten in gentechnischen Anlagen
- Einstufung gentechnischer Arbeiten in Sicherheitsstufen
- Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit
- Sicherheitsmaßnahmen für gentechnische Arbeiten in gentechnischen Anlagen
- Sicherheitskonzept für Freisetzungen
- Standortregister
- Sicherheitskonzept für das Inverkehrbringen
- Schutzklausel
- Staatliche Überwachung
- Technische Überwachung
- Experimentelle Überwachung
Verwaltungsverfahren
- Verwaltungsverfahren bei gentechnischen Anlagen und gentechnischen Arbeiten
- Genehmigungsverfahren bei Freisetzungen von gentechnisch veränderten Organismen
- Genehmigungsverfahren für das Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen
- Zulassung gentechnisch veränderter Pflanzen für den Anbau
- Gentechnisch veränderte Maislinie MON 810
- Gentechnisch veränderte Kartoffel Amflora
- Gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel