Einstufung gentechnischer Arbeiten in Sicherheitsstufen
Die abschließende Einstufung einer gentechnischen Arbeit in eine der vier Sicherheitsstufen nimmt die zuständige Landesbehörde vor (in Bayern die Regierung von Oberbayern bzw. von Unterfranken) und umfasst im Einzelnen folgende Schritte:
- Gefährdungsermittlung
- Risikobeurteilung
- Sicherheitseinstufung
Mögliche Risiken gentechnischer Arbeiten ergeben sich in erster Linie aus dem Umgang mit den verwendeten Organismen. Entscheidend für die Ermittlung des Gefährdungspotenzials des gentechnisch veränderten Organismus sind die Eigenschaften des Empfängerorganismus, weil der gentechnisch veränderte Organismus über sämtliche Eigenschaften des Empfängerorganismus verfügt.
Die Risikobewertung des entstehenden gentechnisch veränderten Organismus beruht auf dem Zusammenwirken der Eigenschaften
- des Empfängerorganismus
- des Spenderorganismus
- der zu übertragender Erbinformation
- der Vektoren und
- des Genprodukts.
Weiterhin werden gesundheitliche Aspekte (z. B. toxische oder allergene Eigenschaften) sowie Umweltauswirkungen (z. B. Überlebensfähigkeit, Beteiligung an Umweltprozessen) geprüft. Die Risikobewertung wird vom Betreiber bzw. dem Projektleiter vorgenommen. Die zuständige Landesbehörde führt eine davon unabhängige Risikoanalyse durch.
Die Abbildung zeigt schematisch, welche Faktoren die Risikobewertung eines gentechnisch veränderten Organismus beeinflussen. Zu berücksichtigen sind der Spenderorganismus, die zu übertragende Erbinformation, der Vektor, die Eigenschaften des Empfängers und das Genprodukt.
Am Ende ihres Beurteilungsverfahrens ordnet die zuständige Landesbehörde die gentechnische Arbeit einer der vier Sicherheitsstufen zu.
Bei einer Einstufung in die Sicherheitsstufe 3 und 4 sowie in bestimmten Fällen bei Stufe 2 schaltet die Landesbehörde ein Expertengremium ein, die Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit.
Gentechnik
Gentechnik in Bayern
Gentechnikanbaufreie Kommunen
Sicherheit und Überwachung
- Sicherheitskonzept für gentechnische Arbeiten in gentechnischen Anlagen
- Sicherheitsstufen für gentechnische Arbeiten in gentechnischen Anlagen
- Einstufung gentechnischer Arbeiten in Sicherheitsstufen
- Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit
- Sicherheitsmaßnahmen für gentechnische Arbeiten in gentechnischen Anlagen
- Sicherheitskonzept für Freisetzungen
- Standortregister
- Sicherheitskonzept für das Inverkehrbringen
- Schutzklausel
- Staatliche Überwachung
- Technische Überwachung
- Experimentelle Überwachung
Verwaltungsverfahren
- Verwaltungsverfahren bei gentechnischen Anlagen und gentechnischen Arbeiten
- Genehmigungsverfahren bei Freisetzungen von gentechnisch veränderten Organismen
- Genehmigungsverfahren für das Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen
- Zulassung gentechnisch veränderter Pflanzen für den Anbau
- Gentechnisch veränderte Maislinie MON 810
- Gentechnisch veränderte Kartoffel Amflora
- Gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel