Zuständigkeiten in Bayern
Bei der Gentechnik teilen sich Bund und Länder die Aufgaben. Für die Anwendung der Gentechnik in geschlossenen Systemen sowie die Überwachung sämtlicher Anwendungsbereiche sind die Länder zuständig.
In Bayern sind für die Umsetzung der gentechnikrechtlichen Bestimmungen zwei Bezirksregierungen zuständig:
- Regierung von Oberbayern
für den südbayerischen Raum (Regierungsbezirke Schwaben, Oberbayern und Niederbayern) - Regierung von Unterfranken
für den nordbayerischen Raum (Regierungsbezirke Oberfranken, Mittelfranken,Unterfranken und Oberpfalz)
Gentechnische Arbeiten in gentechnischen Anlagen sowie die Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen unterliegen einer Überwachungspflicht. Auch diese Funktion nehmen die Regierungen von Oberbayern bzw. Unterfranken wahr. Sie sind für die technische Überwachung zuständig.
In ihrer Kontrolltätigkeit werden beide Regierungen durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unterstützt, an dem ein gentechnisches Überwachungslabor eingerichtet wurde.
Gentechnik
Gentechnik in Bayern
Gentechnikanbaufreie Kommunen
Sicherheit und Überwachung
- Sicherheitskonzept für gentechnische Arbeiten in gentechnischen Anlagen
- Sicherheitsstufen für gentechnische Arbeiten in gentechnischen Anlagen
- Einstufung gentechnischer Arbeiten in Sicherheitsstufen
- Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit
- Sicherheitsmaßnahmen für gentechnische Arbeiten in gentechnischen Anlagen
- Sicherheitskonzept für Freisetzungen
- Standortregister
- Sicherheitskonzept für das Inverkehrbringen
- Schutzklausel
- Staatliche Überwachung
- Technische Überwachung
- Experimentelle Überwachung
Verwaltungsverfahren
- Verwaltungsverfahren bei gentechnischen Anlagen und gentechnischen Arbeiten
- Genehmigungsverfahren bei Freisetzungen von gentechnisch veränderten Organismen
- Genehmigungsverfahren für das Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen
- Zulassung gentechnisch veränderter Pflanzen für den Anbau
- Gentechnisch veränderte Maislinie MON 810
- Gentechnisch veränderte Kartoffel Amflora
- Gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel