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Technische Überwachung

Alle gentechnischen Anlagen in Bayern werden in regelmäßigen Abständen einer Inspektion unterzogen. Die Häufigkeit solcher Kontrollbegehungen orientiert sich an der Sicherheitsstufe der gentechnischen Arbeiten.

Die Inspektionen werden in der Regel gemeinsam von Vertretern des Umwelt- und Arbeitsschutzes der zuständigen Regierungen von Oberbayern bzw. Unterfranken durchgeführt. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit entnimmt und untersucht Proben auf gentechnisch veränderter Organismen. Bei der Überwachung werden auch die Aufzeichnungen der durchgeführten gentechnischen Arbeiten überprüft.

Aufgrund der bisherigen Erfahrungen ist den gentechnischen Anlagen in Bayern ein hoher Sicherheitsstandard zu bescheinigen.

Auch Freisetzungen und der kommerzielle Anbau gentechnisch veränderter Organismen unterliegen der Überwachung durch die zuständigen Regierungen. Dabei werden vor allem

  • die Einhaltung der Genehmigungsauflagen,
  • die Übereinstimmung mit den Angaben im Standortregister des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit,
  • die Beachtung der guten fachlichen Praxis sowie
  • die Identität der gentechnisch veränderten Organismen

kontrolliert.

Seit Herbst 2009 werden in Bayern weder gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut noch zu Forschungszwecken freigesetzt.


Weiterführende Informationen

  • Experimentelle Überwachung
  • Verwaltungsverfahren bei gentechnischen Anlagen und gentechnischen Arbeiten
  • Sicherheitsmaßnahmen für gentechnische Arbeiten in gentechnischen Anlagen
  • Sicherheitskonzept für Freisetzungen
  • Sicherheitskonzept für das Inverkehrbringen
  • Zuständigkeiten in Bayern

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