Gesetzentwurf der Staatsregierung: Gesetz zur Änderung des Bayerischen Wassergesetzes und weiterer Rechtsvorschriften
Wasser ist die Grundlage allen Lebens und eines der wichtigsten Güter. Das Schutzgut Wasser steht infolge des Klimawandels unter Stress. Extreme Wetterlagen, Hitze, Trockenheit, Dürre und Niedrigwasserereignisse nehmen landesweit spürbar zu. Gleichzeitig treten Starkregenereignisse, Sturzfluten und Überflutungen vermehrt auf. Die Wetterextreme durch die Folgen des Klimawandels nehmen zu. Der Nutzungsdruck auf die knappen Wasserressourcen wird in Zeiten mit geringem Wasserdargebot steigen.
Die Wasserwirtschaft muss auf die Klimarisiken und die dadurch erhöhte Gefährdung
von Wassernutzungen und die mögliche Belastung von Gewässerökosystemen reagieren.
Insofern stehen die Sicherung der künftigen Wasserversorgung und die nachhaltige
Bewirtschaftung der Wasserressourcen vor erheblichen Herausforderungen.
Bedingt durch den Klimawandel steigt zudem das Gefahrenrisiko durch Extremwetterereignisse für Leib, Leben und Sachwerte. Trotz bereits jahrzehntelanger Investitionen in den Hochwasserschutz in Bayern besteht ein Wettlauf zwischen der Realisierung von technischen Hochwasserschutzmaßnahmen und den zunehmenden klimabedingten Anforderungen an die zu schützenden Siedlungsbereiche. Wasserrechtliche Verfahren sind zum Teil sehr komplex, bislang nicht digitalisiert und ihre Durchführung nimmt bei größeren Projekten sehr viel Zeit in Anspruch.
Im Bereich des Immissionsschutzrechts hat sich aufgrund von Änderungen im EU-Recht und Bundesrecht Anpassungsbedarf im Bayerischen Immissionsschutzgesetz (BayImSchG) ergeben.
Zur Bewältigung der klimabedingten Folgen und zur Klimaanpassung der Wasserwirtschaft bedarf es der Optimierung des wasserrechtlichen Regelungsregimes in Bayern. Der Gesetzentwurf enthält deshalb eine grundlegende Novellierung des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) und Änderungen des Bayerischen Gesetzes zur Ausführung des Wasserverbandsgesetzes (BayAGWVG).
Inhaltliche Schwerpunkte
Den Schwerpunkt bildet
- die Einführung eines Wasserentnahmeentgelts (sog. Wassercent) in Bayern.
- Zusätzlich sollen die öffentliche Wasserversorgung gestärkt,
- der Hochwasserschutz verbessert,
- die Digitalisierung (insbesondere digitales Wasserbuch und digitales Wasserrechtsverfahren) implementiert,
- die wasserrechtlichen Verfahren beschleunigt,
- das Abwasserabgabenrecht modernisiert,
- die kommunale Brauchwassernutzung flexibilisiert,
- die Ausübung des Gemeingebrauchs auf eigene Gefahr klargestellt,
- die Genehmigungsfiktion für den vorbeugenden Brandschutz erweitert,
- die gemeinsamen Einleitungen im Zusammenhang mit Kleinkläranlagen vereinfacht und
- das Wasserverbandsgesetz optimiert werden.